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Wärmegesetz für Nordrhein-Westfalen

29.07.2010: Der Koalitionsvertrag zwischen der SPD und den Grünen für die gemeinsame Regierung in Nordrhein-Westfalen sieht ein Gesetz vor, das die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Quellen auch für bestehende Gebäude zur Pflicht macht.

Für welche Gebäude und in welchem Umfang dies gelten soll, ist noch völlig offen. Bisher heißt es nur, man wolle die „Erfahrungen aus Baden-Württemberg auswerten, um dann auf dieser Basis eine gesetzliche Regelung für NRW einzuführen. Dies kann einen Beitrag liefern, um eine Million Solardächer zu ermöglichen.“

Der Koalitionsvertrag verweist auf der Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes, das den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, derlei Gesetze für Altbauten zu erlassen. (ea)

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